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GOÄ-Ziffer 2257
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GOÄ – 2257
Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie an einem großen Röhrenknochen
Einfachsatz
× 1
46.63 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
107.25 €
Höchstsatz
× 3.5
163.20 €
Punktzahl:
800
Ausschlussziffern:
2126Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2256: Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie bei kleinen Knochen
- GOÄ 2258: Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Becken
- GOÄ 2255: Freie Verpflanzung eines Knochens oder von Knochenteilen (Knochenspäne)
- GOÄ 2259: Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Sch ädeldach
- GOÄ 2254: Implantation von Knochen
- GOÄ 2260: Osteotomie eines kleinen Röhrenknochens – einschließlich Osteosynthese
