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GOÄ-Ziffer 2260
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GOÄ – 2260
Osteotomie eines kleinen Röhrenknochens – einschließlich Osteosynthese
Einfachsatz
× 1
107.83 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
248.01 €
Höchstsatz
× 3.5
377.41 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2259: Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Schädeldach
- GOÄ 2263: Resektion eines kleinen Knochens – auch einschließlich eines benachbarten Gelenkanteils – mit Knochen- oder Spanverpflanzung (z.B. bei Tumorexstirpation)
- GOÄ 2258: Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Becken
- GOÄ 2265: Resektion eines großen Knochens – auch einschließlich eines benachbarten Gelenks mit Knochen- oder Spanverpflanzung (z.B. bei Tumorexstirpation)
- GOÄ 2257: Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie an einem großen Röhrenknochen
- GOÄ 2266: Resektion eines Darmbeinknochens
