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GOÄ-Ziffer 2149
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GOÄ – 2149
Ersatz eines Hüftkopfes oder einer Hüftpfanne durch biologische oder alloplastische Transplantate
Einfachsatz
× 1
161.46 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
371.35 €
Höchstsatz
× 3.5
565.10 €
Punktzahl:
2
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2148: Neubildung eines Hüftpfannendaches durch Beckenosteotomie – auch Pfannendachplastik
- GOÄ 2150: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Hüftkopfes oder einer künstlichen Hüftpfanne
- GOÄ 2147: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Schultergelenks
- GOÄ 2151: Endoprothetischer Totalersatz von Hüftpfanne und Hüftkopf (Alloarthroplastik)
- GOÄ 2146: Operativer Einbau eines künstlichen Schultergelenks
- GOÄ 2152: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines endoprothetischen Totalersatzes von Hüftpfanne und Hüftkopf (Alloarthroplastik)
