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GOÄ-Ziffer 2148
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GOÄ – 2148
Neubildung eines Hüftpfannendaches durch Beckenosteotomie – auch Pfannendachplastik
Einfachsatz
× 1
122.40 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
281.53 €
Höchstsatz
× 3.5
428.41 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2147: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Schultergelenks
- GOÄ 2149: Ersatz eines Hüftkopfes oder einer Hüftpfanne durch biologische oder alloplastische Transplantate
- GOÄ 2146: Operativer Einbau eines künstlichen Schultergelenks
- GOÄ 2150: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Hüftkopfes oder einer künstlichen Hüftpfanne
- GOÄ 2145: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks
- GOÄ 2151: Endoprothetischer Totalersatz von Hüftpfanne und Hüftkopf (Alloarthroplastik)
