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GOÄ-Ziffer 2150
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GOÄ – 2150
Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Hüftkopfes oder einer künstlichen Hüftpfanne
Einfachsatz
× 1
290.27 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
667.62 €
Höchstsatz
× 3.5
1015.95 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2149: Ersatz eines Hüftkopfes oder einer Hüftpfanne durch biologische oder alloplastische Transplantate
- GOÄ 2151: Endoprothetischer Totalersatz von Hüftpfanne und Hüftkopf (Alloarthroplastik)
- GOÄ 2148: Neubildung eines Hüftpfannendaches durch Beckenosteotomie – auch Pfannendachplastik
- GOÄ 2152: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines endoprothetischen Totalersatzes von Hüftpfanne und Hüftkopf (Alloarthroplastik)
- GOÄ 2147: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Schultergelenks
- GOÄ 2153: Endoprothetischer Totalersatz eines Kniegelenks (Alloarthroplastik)
