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GOÄ-Ziffer 2575
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GOÄ – 2575
Entfernung eines raumbeengenden intraduralen Prozesses im Wirbelkanal
Einfachsatz
× 1
204.01 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
469.21 €
Höchstsatz
× 3.5
714.02 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2574: Entfernung eines raumbeengenden extraduralen Prozesses im Wirbelkanal
- GOÄ 2576: Mikrochirurgische Entfernung einer spinalen Gefäßmissbildung oder eines Tumors
- GOÄ 2573: Verschiebeplastik, zusätzlich zu den Leistungen nach den Nummern 2571, 2572 und 2584
- GOÄ 2577: Entfernung eines raumbeengenden intra- oder extraspinalen Prozesses
- GOÄ 2572: Operation einer Missbildung am Rückenmark oder an der Cauda equina mit plastischer Rekonstruktion des Wirbelkanals und/oder Faszienplastik
- GOÄ 2580: Freilegung und Durchtrennung oder Exhairese eines Nerven
