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GOÄ-Ziffer 2577
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GOÄ – 2577
Entfernung eines raumbeengenden intra- oder extraspinalen Prozesses
Einfachsatz
× 1
233.15 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
536.24 €
Höchstsatz
× 3.5
816.02 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2576: Mikrochirurgische Entfernung einer spinalen Gefäßmissbildung oder eines Tumors
- GOÄ 2580: Freilegung und Durchtrennung oder Exhairese eines Nerven
- GOÄ 2575: Entfernung eines raumbeengenden intraduralen Prozesses im Wirbelkanal
- GOÄ 2581: Freilegung und Exhairese eines pheripheren Trigeminusastes
- GOÄ 2574: Entfernung eines raumbeengenden extraduralen Prozesses im Wirbelkanal
- GOÄ 2582: Freilegung und Entnahme eines autologen peripheren Nerven zwecks Transplantation einschließlich Aufbereitung
