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GOÄ-Ziffer 2670
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GOÄ – 2670
Operative Entfernung eines Schlotterkammes oder einer Fibromatose, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung
Einfachsatz
× 1
29.14 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
67.03 €
Höchstsatz
× 3.5
102.00 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2660: Operative Blutungskontrolle im Mund-Kieferbereich: Freilegung/Abbinden/Umstechung des Gefäßes oder Knochenbolzung bei konservativ erfolgloser Behandlung.
- GOÄ 2671: Operative Entfernung eines Schlotterkammes oder einer Fibromatose, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, in Verbindung mit den Leistungen nach Nummer 2675 oder 2676
- GOÄ 2658: Operation ausgedehnter Kieferzyste (>3 Zähne) mit Zystostomie, Entfernung retinierter Zähne/Wurzelspitzenresektion im unbezahnten Bereich.
- GOÄ 2675: Partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik oder große Tuberplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
- GOÄ 2657: Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich – durch Zystostomie
- GOÄ 2676: Totale Mundboden- oder Vestibulumplastik zur Formung des Prothesenlagers mit partieller Ablösung der Mundbodenmuskulatur, je Kiefer
