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GOÄ-Ziffer 2675
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GOÄ – 2675
Partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik oder große Tuberplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Einfachsatz
× 1
49.54 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
113.95 €
Höchstsatz
× 3.5
173.40 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2671: Operative Entfernung eines Schlotterkammes oder einer Fibromatose, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, in Verbindung mit den Leistungen nach Nummer 2675 oder 2676
- GOÄ 2676: Totale Mundboden- oder Vestibulumplastik zur Formung des Prothesenlagers mit partieller Ablösung der Mundbodenmuskulatur, je Kiefer
- GOÄ 2670: Operative Entfernung eines Schlotterkammes oder einer Fibromatose, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung
- GOÄ 2677: Submuköse Vestibulumplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung
- GOÄ 2660: Operative Blutungskontrolle im Mund-Kieferbereich: Freilegung/Abbinden/Umstechung des Gefäßes oder Knochenbolzung bei konservativ erfolgloser Behandlung.
- GOÄ 2680: Einrenkung der Luxation des Unterkiefers
