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GOÄ-Ziffer 4539
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GOÄ – 4539
Bakteriennachweis durch aufwendige An- und Weiterzüchtung auf Spezialmedien (z.B. Campylobacter-, Legionellen-, Mycoplasmen-, Clostridium difficile-Agar), pro Nährmedium.
Einfachsatz
× 1
14.57 €
Regelhöchstsatz
× 1.15
16.76 €
Höchstsatz
× 1.3
18.94 €
Punktzahl:
250
Ausschlussziffern:
- keine Ausschlussziffern -Wichtig:
Bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist Gebührenposition 4539 auf höchstens vier Ansätze begrenzt.
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 4538: Bakteriennachweis durch Anzüchtung/Weiterzüchtung auf selektiven/anreichernden Medien (aerob), pro Nährmedium.
- GOÄ 4540: Anzüchtung von Mykobakterien mit mindestens zwei festen und einem flüssigen Nährmedium, je Untersuchungsmaterial
- GOÄ 4533: Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung in anaerober oder mikroaerophiler Atomsphäre, je Nährmedium
- GOÄ 4541: Untersuchung zum Nachweis von Chlamydien durch Anzüchtung auf Gewebekultur, je Ansatz
- GOÄ 4532: Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung in CO2- Atmosphäre je Nährmedium
- GOÄ 4542: Untersuchung zum Nachweis von bakteriellen Toxinen durch Anzüchtung auf Gewebekultur, je Untersuchung
