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GOÄ-Ziffer 4541
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GOÄ – 4541
Untersuchung zum Nachweis von Chlamydien durch Anzüchtung auf Gewebekultur, je Ansatz
Einfachsatz
× 1
20.40 €
Regelhöchstsatz
× 1.15
23.46 €
Höchstsatz
× 1.3
26.52 €
Punktzahl:
350
Ausschlussziffern:
- keine Ausschlussziffern -Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 4540: Anzüchtung von Mykobakterien mit mindestens zwei festen und einem flüssigen Nährmedium, je Untersuchungsmaterial
- GOÄ 4542: Untersuchung zum Nachweis von bakteriellen Toxinen durch Anzüchtung auf Gewebekultur, je Untersuchung
- GOÄ 4539: Bakteriennachweis durch aufwendige An- und Weiterzüchtung auf Spezialmedien (z.B. Campylobacter-, Legionellen-, Mycoplasmen-, Clostridium difficile-Agar), pro Nährmedium.
- GOÄ 4543: Untersuchung zum Nachweis von bakteriellen Toxinen durch Anzüchtung auf Gewebekultur mit Spezifitätsprüfung durch Neutralisationstest, je Untersuchung
- GOÄ 4538: Bakteriennachweis durch Anzüchtung/Weiterzüchtung auf selektiven/anreichernden Medien (aerob), pro Nährmedium.
- GOÄ 4545: Identifizierung angezüchteter Bakterien durch Testverfahren (Katalase, Optochin, Oxidase, Galle, Klumpung), pro Test und Keim.
