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GOÄ-Ziffer 5840
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GOÄ – 5840
Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Brachytherapie nach den Nummern 5844 und/oder 5846, je Bestrahlungsserie
Einfachsatz
× 1
87.43 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
157.38 €
Höchstsatz
× 2.5
218.58 €
Wichtig:
Gebührenposition 5840 setzt einen Bestrahlungsplan voraus, der Angaben zur Indikation, die Dosisberechnung im Zielvolumen, Lokalisation und Einstellung der Applikatoren sowie die Dokumentation mit Feldkontrollaufnahmen enthält.
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 5837: Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5836 bei Bestrahlung mit Großfeld oder von mehr als zwei Strahleneintrittsfeldern, je Fraktion
- GOÄ 5841: Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5840 bei individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozeßrechners, je Bestrahlungsserie
- GOÄ 5836: Bestrahlung mit Beschleuniger, bis zu 2 Feldern, ggf. mit Ausblendungen, pro Fraktion.
- GOÄ 5842: Brachytherapie an der Körperoberfläche – einschließlich Bestrahlungsplanung, gegebenenfalls einschließlich Fotodokumentation -, je Fraktion
- GOÄ 5835: Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5834 bei Bestrahlung mit Großfeld oder von mehr als zwei Strahleneintrittsfeldern, je Fraktion
- GOÄ 5844: Intrakavitäre Brachytherapie, je Fraktion
