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GOÄ-Ziffer 5841
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GOÄ – 5841
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5840 bei individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozeßrechners, je Bestrahlungsserie
Einfachsatz
× 1
116.57 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
209.83 €
Höchstsatz
× 2.5
291.44 €
Wichtig:
Für den Zuschlag zu Gebührenposition 5841 ist ausschließlich der einfache Gebührensatz ansetzbar.
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 5840: Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Brachytherapie nach den Nummern 5844 und/oder 5846, je Bestrahlungsserie
- GOÄ 5842: Brachytherapie an der Körperoberfläche – einschließlich Bestrahlungsplanung, gegebenenfalls einschließlich Fotodokumentation -, je Fraktion
- GOÄ 5837: Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5836 bei Bestrahlung mit Großfeld oder von mehr als zwei Strahleneintrittsfeldern, je Fraktion
- GOÄ 5844: Intrakavitäre Brachytherapie, je Fraktion
- GOÄ 5836: Bestrahlung mit Beschleuniger, bis zu 2 Feldern, ggf. mit Ausblendungen, pro Fraktion.
- GOÄ 5846: Interstitielle Brachytherapie, je Fraktion
