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GOÄ-Ziffer 675
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GOÄ – 675
Pneumothoraxfüllung – gegebenenfalls einschließlich Röntgendurchleuchtungen vor und nach der Füllung
Einfachsatz
× 1
16.03 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
36.87 €
Höchstsatz
× 3.5
56.10 €
Punktzahl:
275
Ausschlussziffern:
674Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 674: Anlage eines Pneumothorax – gegebenenfalls einschließlich Röntgendurchleuchtungen vor und nach der Füllung
- GOÄ 676: Magenuntersuchung unter Sichtkontrolle (Gastroskopie) mittels endogastral anzuwendender Kamera einschließlich Aufnahmen
- GOÄ 672: Ausheberung des Duodenalsaftes – auch mit Gallenreflex oder Duodenalspülung, gegebenenfalls fraktioniert
- GOÄ 677: Bronchoskopie oder Thorakoskopie
- GOÄ 671: Fraktionierte Ausheberung des Magensaftes – auch nach Probefrühstück oder Probemahlzeit
- GOÄ 678: Bronchoskopie mit operativem Eingriff (z.B. Exzision, Biopsie, Sondierung), ggf. inkl. Lavage.
