Ärztliches Konsil nach eigener phlebologischer Untersuchung

Abrechnungshinweise für Phlebologie

FachgruppePhlebologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 60
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Ärztliches Konsil nach eigener phlebologischer Untersuchung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Erfasst Reflux, Obstruktion und Folgeschäden des Venensystems, um Kompression, Intervention oder operative Sanierung zielgerichtet zu planen. Die ärztliche Bewertung umfasst konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Varizen, Ödem, Hautveränderungen, venösem Ulkus, Schmerz oder vor einer Behandlung, wenn Anatomie und Hämodynamik geklärt werden müssen. Erforderliche Kernleistung: Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 6KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Nur bei vollständig erhobenem Gefäßstatus nach der Leistungslegende, einschließlich der vorgeschriebenen Untersuchung von Arterien und Venen. Eine isolierte Untersuchung der Venen eines Beins genügt nicht. Nicht neben Nrn. 5, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 60KernpositionKonsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt. Tatsächliche ärztliche Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt nach persönlicher Befassung mit Patient und Erkrankung. Kein routinemäßiges Telefonat mit Personal und keine gemeinsame Routinebesprechung derselben Abteilung/Praxis.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie). Eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Eine einfache Befundmitteilung, OP-Dokumentation, standardisierter Laborbefund oder reine Überweisung genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 6: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Nur bei vollständig erhobenem Gefäßstatus nach der Leistungslegende, einschließlich der vorgeschriebenen Untersuchung von Arterien und Venen. Eine isolierte Untersuchung der Venen eines Beins genügt nicht. Nicht neben Nrn. 5, 7 oder 8..

GOÄ-Nummer 60: Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt; Tatsächliche ärztliche Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt nach persönlicher Befassung mit Patient und Erkrankung. Kein routinemäßiges Telefonat mit Personal und keine gemeinsame Routinebesprechung derselben Abteilung/Praxis..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie); Eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Eine einfache Befundmitteilung, OP-Dokumentation, standardisierter Laborbefund oder reine Überweisung genügt nicht..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.