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GOÄ-Ziffer 2140
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GOÄ – 2140
Operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese
Einfachsatz
× 1
58.29 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
134.06 €
Höchstsatz
× 3.5
204.01 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2137: Arthroplastik eines Schultergelenks
- GOÄ 2141: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese
- GOÄ 2136: Arthroplastik eines Ellenbogen- oder Kniegelenks
- GOÄ 2142: Operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks
- GOÄ 2135: Arthroplastik eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks
- GOÄ 2143: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks
