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GOÄ-Ziffer 2142
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GOÄ – 2142
Operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks
Einfachsatz
× 1
157.38 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
361.96 €
Höchstsatz
× 3.5
550.81 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2141: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese
- GOÄ 2143: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks
- GOÄ 2140: Operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese
- GOÄ 2144: Operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks
- GOÄ 2137: Arthroplastik eines Schultergelenks
- GOÄ 2145: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks
