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GOÄ-Ziffer 2141
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GOÄ – 2141
Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese
Einfachsatz
× 1
104.92 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
241.31 €
Höchstsatz
× 3.5
367.21 €
Punktzahl:
1
Ausschlussziffern:
- keine Ausschlussziffern -Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2140: Operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese
- GOÄ 2142: Operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks
- GOÄ 2137: Arthroplastik eines Schultergelenks
- GOÄ 2143: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks
- GOÄ 2136: Arthroplastik eines Ellenbogen- oder Kniegelenks
- GOÄ 2144: Operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks
