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GOÄ-Ziffer 2695
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GOÄ – 2695
Einrichtung und Fixation eines gebrochenen Kiefers außerhalb der Zahnreihen durch intra- und extraorale Schienenverbände und Stützapparate
Einfachsatz
× 1
157.38 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
361.96 €
Höchstsatz
× 3.5
550.81 €
Punktzahl:
2
Ausschlussziffern:
- keine Ausschlussziffern -Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2694: Operative Entfernung von Osteosynthesematerial aus einem Kiefer- oder Gesichtsknochen, je Fraktur
- GOÄ 2696: Drahtumschlingung des Unterkiefers oder orofaziale Drahtaufhängung, auch beidseitig
- GOÄ 2693: Operative Reposition und Fixation einer isolierten Orbitaboden-, Jochbein- oder Jochbogenfraktur
- GOÄ 2697: Anlegen von Drahtligaturen, Drahthäkchen oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung
- GOÄ 2692: Operative Reposition und Fixation eines Kieferbruchs im Mittelgesichtsbereich (ggf. Jochbein- und/oder Nasenbeinbruch) pro Kieferhälfte.
- GOÄ 2698: Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer
