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GOÄ-Ziffer 2696
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GOÄ – 2696
Drahtumschlingung des Unterkiefers oder orofaziale Drahtaufhängung, auch beidseitig
Einfachsatz
× 1
29.14 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
67.03 €
Höchstsatz
× 3.5
102.00 €
Punktzahl:
500
Ausschlussziffern:
- keine Ausschlussziffern -Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2695: Einrichtung und Fixation eines gebrochenen Kiefers außerhalb der Zahnreihen durch intra- und extraorale Schienenverbände und Stützapparate
- GOÄ 2697: Anlegen von Drahtligaturen, Drahthäkchen oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung
- GOÄ 2694: Operative Entfernung von Osteosynthesematerial aus einem Kiefer- oder Gesichtsknochen, je Fraktur
- GOÄ 2698: Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer
- GOÄ 2693: Operative Reposition und Fixation einer isolierten Orbitaboden-, Jochbein- oder Jochbogenfraktur
- GOÄ 2699: Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- oder Unterkiefer
