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GOÄ-Ziffer 2698
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GOÄ – 2698
Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer
Einfachsatz
× 1
87.43 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
201.09 €
Höchstsatz
× 3.5
306.01 €
Punktzahl:
1
Ausschlussziffern:
- keine Ausschlussziffern -Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2697: Anlegen von Drahtligaturen, Drahthäkchen oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung
- GOÄ 2699: Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- oder Unterkiefer
- GOÄ 2696: Drahtumschlingung des Unterkiefers oder orofaziale Drahtaufhängung, auch beidseitig
- GOÄ 2700: Anlegen von Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen (z.B. Verbandsplatte, Pelotte) am Ober- oder Unterkiefer oder bei Kieferklemme
- GOÄ 2695: Einrichtung und Fixation eines gebrochenen Kiefers außerhalb der Zahnreihen durch intra- und extraorale Schienenverbände und Stützapparate
- GOÄ 2701: Anlegen extraoraler Stütz-/Haltevorrichtung, Verbands-/Verschlußplatte o. Pelotte im Zusammenhang mit plastischer Chirurgie oder zur Narbenkontrakturbekämpfung.
