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GOÄ-Ziffer 2699
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GOÄ – 2699
Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- oder Unterkiefer
Einfachsatz
× 1
128.23 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
294.93 €
Höchstsatz
× 3.5
448.81 €
Punktzahl:
2
Ausschlussziffern:
- keine Ausschlussziffern -Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2698: Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer
- GOÄ 2700: Anlegen von Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen (z.B. Verbandsplatte, Pelotte) am Ober- oder Unterkiefer oder bei Kieferklemme
- GOÄ 2697: Anlegen von Drahtligaturen, Drahthäkchen oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung
- GOÄ 2701: Anlegen extraoraler Stütz-/Haltevorrichtung, Verbands-/Verschlußplatte o. Pelotte im Zusammenhang mit plastischer Chirurgie oder zur Narbenkontrakturbekämpfung.
- GOÄ 2696: Drahtumschlingung des Unterkiefers oder orofaziale Drahtaufhängung, auch beidseitig
- GOÄ 2702: Wiederanbringung/kleine Änderung/Erneuerung/Entfernung von Schienen/Stützapparaten, je Kiefer.
