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GOÄ-Ziffer 5810
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GOÄ – 5810
Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5812 und 5813, je Bestrahlungsserie
Einfachsatz
× 1
11.66 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
20.98 €
Höchstsatz
× 2.5
29.14 €
Wichtig:
Gebührenposition 5810 setzt einen Bestrahlungsplan mit Indikation, Beschreibung des zu bestrahlenden Volumens, vorgesehener Dosis, Fraktionierung und Strahlenschutzmaßnahmen voraus; eine Fotodokumentation gehört gegebenenfalls dazu.
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 5806: Strahlenbehandlung der gesamten Haut mit schnellen Elektronen, je Fraktion
- GOÄ 5812: Orthovolt- (100 bis 400 kV Röntgenstrahlen) oder Hochvoltstrahlenbehandlung bei gutartiger Erkrankung, je Fraktion
- GOÄ 5805: Strahlenbehandlung mit schnellen Elektronen, je Fraktion
- GOÄ 5813: Hochvoltstrahlenbehandlung von gutartigen Hypophysentumoren oder der endokrinen Orbitopathie, je Fraktion
- GOÄ 5803: Orthovoltstrahlenbehandlung (10 bis 100 kV Röntgenstrahlen)
- GOÄ 5831: Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5834 bis 5837, je Bestrahlungsserie
