GOÄ-Ziffer 5812

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GOÄ – 5812

Orthovolt- (100 bis 400 kV Röntgenstrahlen) oder Hochvoltstrahlenbehandlung bei gutartiger Erkrankung, je Fraktion
Einfachsatz
× 1
11.07 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
19.93 €
Höchstsatz
× 2.5
27.69 €
Punktzahl:
190
Ausschlussziffern:
- keine Ausschlussziffern -
Wichtig:
Bei der Bestrahlung einer bösartigen Erkrankung mit einem Telecaesiumgerät ist Gebührenposition 5812 je Fraktion zweimal berechnungsfähig.

Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.



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