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GOÄ-Ziffer 5812
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GOÄ – 5812
Orthovolt- (100 bis 400 kV Röntgenstrahlen) oder Hochvoltstrahlenbehandlung bei gutartiger Erkrankung, je Fraktion
Einfachsatz
× 1
11.07 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
19.93 €
Höchstsatz
× 2.5
27.69 €
Punktzahl:
190
Ausschlussziffern:
- keine Ausschlussziffern -Wichtig:
Bei der Bestrahlung einer bösartigen Erkrankung mit einem Telecaesiumgerät ist Gebührenposition 5812 je Fraktion zweimal berechnungsfähig.
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 5810: Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5812 und 5813, je Bestrahlungsserie
- GOÄ 5813: Hochvoltstrahlenbehandlung von gutartigen Hypophysentumoren oder der endokrinen Orbitopathie, je Fraktion
- GOÄ 5806: Strahlenbehandlung der gesamten Haut mit schnellen Elektronen, je Fraktion
- GOÄ 5831: Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5834 bis 5837, je Bestrahlungsserie
- GOÄ 5805: Strahlenbehandlung mit schnellen Elektronen, je Fraktion
- GOÄ 5832: Zuschlag zu Nr. 5831 bei Simulatoranwendung/Körperquerschnittszeichnung oder -benutzung (z.B. CT). Je Bestrahlungsserie.
