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GOÄ-Ziffer 5832
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GOÄ – 5832
Zuschlag zu Nr. 5831 bei Simulatoranwendung/Körperquerschnittszeichnung oder -benutzung (z.B. CT). Je Bestrahlungsserie.
Einfachsatz
× 1
29.14 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
52.46 €
Höchstsatz
× 2.5
72.86 €
Wichtig:
Für den Zuschlag zu Gebührenposition 5832 ist ausschließlich der einfache Gebührensatz ansetzbar.
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Geb ührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 5831: Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5834 bis 5837, je Bestrahlungsserie
- GOÄ 5833: Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5831 bei individueller Berechnung der Dosisverteilung und Hilfe eines Prozeßrechners, je Bestrahlungsserie
- GOÄ 5813: Hochvoltstrahlenbehandlung von gutartigen Hypophysentumoren oder der endokrinen Orbitopathie, je Fraktion
- GOÄ 5834: Bestrahlung mit Telekobaltgerät (max. 2 Felder), ggf. mit Ausblendungen, pro Fraktion.
- GOÄ 5812: Orthovolt- (100 bis 400 kV Röntgenstrahlen) oder Hochvoltstrahlenbehandlung bei gutartiger Erkrankung, je Fraktion
- GOÄ 5835: Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5834 bei Bestrahlung mit Großfeld oder von mehr als zwei Strahleneintrittsfeldern, je Fraktion
