Anpassung eines großen orthopädischen Hilfsmittels
Orthopädie · Hand und Handgelenk

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Überträgt Achse, Druckverteilung und funktionellen Korrekturbedarf in ein individuell angepasstes orthopädisches Hilfsmittel beziehungsweise Modell. Die Versorgung umfasst anpassung eines großen orthopädischen Hilfsmittels.
Wann ist sie anwendbar?
Bei funktionell relevantem Defizit mit erwartbarem Nutzen der Versorgung; Passform, Korrekturziel, Haut- und Druckstellen sowie Gebrauchsfunktion sind zu prüfen. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Anpassung eines großen orthopädischen Hilfsmittels.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 3320 | Kernposition | Anpassen von Kunstgliedern oder eines großen orthopädischen Hilfsmittels. Ärztlich bewirkte Korrektur eines bereits anderweitig angefertigten Kunstglieds oder vergleichbar großen Hilfsmittels. |
| GOÄ-Nr. 3321 | Bedingt / alternativ | Erstellen eines Konstruktionsplanes für ein großes orthopädisches Hilfsmittel (z.B. Kunstglied). Eigenständiger Konstruktionsplan für ein großes orthopädisches Hilfsmittel erstellt. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Eigenständiger ausführlicher Bericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Auswahlregeln
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Finger-, Zehen- oder Großzehenfraktur – Röntgen, Leitungsanästhesie, Einrichtung und Schiene“ sowie „Finger- oder Daumengelenkluxation – Bildgebung, Leitungsanästhesie und Reposition“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 3320: Ärztlich bewirkte Korrektur eines bereits anderweitig angefertigten Kunstglieds oder vergleichbar großen Hilfsmittels.
Hilfsmittel und Versorgungsziel
Passform-/Funktionsproblem
ärztlich vorgenommene Korrektur
gegebenenfalls Konstruktionsplan
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
2.
Die für „Anpassung eines großen orthopädischen Hilfsmittels“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
